Erfolgreiche Rückabwicklung – Alte Leipziger zahlt 55.000 € an unseren Mandanten
Unsere Kanzlei setzt sich seit Jahren dafür ein, wirtschaftliche Nachteile aus langfristigen Rentenverträgen aufzudecken und rückgängig zu machen. Dieser Fall zeigt besonders eindrucksvoll, wie wirkungsvoll ein Widerruf einer Basisrente sein kann.
Im September 2009 schloss unser Mandant bei der Alte Leipziger Lebensversicherung eine Basisrente des Tarifs ALfonds ab. Eine reguläre Kündigung hätte lediglich zur beitragsfreien Fortführung geführt – ohne Auszahlungsanspruch.
Durch unsere Tätigkeit und unter Einbindung des Versicherungsombudsmanns konnte die Alte Leipziger überzeugt werden, die Rückabwicklung anzuerkennen. Statt des ausgewiesenen Rückkaufswerts von 54.933,79 € erhielt unser Mandant eine Auszahlung in Höhe von 55.000,00 €, einschließlich der erstatteten Abschlusskosten.
Damit erzielte unser Mandant einen wirtschaftlichen Vorteil von 55.000 € – und das innerhalb von nur vier Monaten, ohne gerichtliches Verfahren.
Fazit:
Basisrenten lassen sich in der Regel nicht regulär kündigen. Der Widerruf ist daher häufig der einzige Weg, eine Auszahlung zu erreichen. Dieser Fall zeigt erneut, dass eine juristische Prüfung erhebliche finanzielle Vorteile bringen kann.