Erfolg gegen Lebensversicherer: Rückzahlung nach fehlerhafter Widerspruchsbelehrung durchgesetzt

Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei konnte für ihren Mandanten einen bedeutenden Erfolg gegen einen Lebensversicherer erzielen: Vor dem Landgericht wurde die Rückzahlung von Beiträgen aus einem Basisrentenvertrag in Höhe von 62.577,88 Euro durchgesetzt. Der ursprünglich 2007 im sogenannten Policenmodell abgeschlossene Vertrag enthielt eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung, die den Beginn der Widerspruchsfrist unzutreffend nur an den Erhalt des Versicherungsscheins knüpfte.

Das Gericht stellte klar, dass eine ordnungsgemäße Belehrung auch den Erhalt weiterer Unterlagen (Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen) korrekt benennen muss. Die Abweichung war nach ständiger BGH-Rechtsprechung nicht lediglich geringfügig, sondern rechtlich erheblich – weshalb die Widerspruchsfrist nicht zu laufen begann.

Der Versicherungsnehmer konnte somit auch nach Jahren noch wirksam widersprechen. Die Einwände der Beklagten, das Verhalten sei treuwidrig oder die Ansprüche verwirkt, wurden zurückgewiesen. Auch steuerliche Vorteile oder eine Zertifizierung des Vertrags stehen dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags. Die Beklagte trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.