Widerrufsrecht bei Rürup-Renten trotz jahrelanger Vertragsdurchführung – OLG Nürnberg bestätigt Anspruch auf Rückabwicklung
Unsere Kanzlei befasst sich mit der Rückabwicklung fehlerhafter Lebens- und Rentenversicherungen. Mit fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung setzen wir erfolgreich die Rechte unserer Mandanten durch – auch viele Jahre nach Vertragsabschluss.
Das OLG Nürnberg entschied zugunsten zweier Versicherungsnehmer, die ihre Rürup-Rentenverträge aus dem Jahr 2009 im Januar 2024 widerrufen hatten. Trotz formell ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung fehlte ein entscheidender Hinweis: die Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen. Dieser Belehrungsmangel verhinderte den Fristbeginn, sodass ein Widerruf auch 15 Jahre später noch möglich war.
Ein Verwirkungseinwand der Versicherung scheiterte – selbst jahrelange Vertragsdurchführung begründet kein schutzwürdiges Vertrauen. Die Kläger können daher die Rückabwicklung verlangen und erhalten laut Vergleichsvorschlag rund 26.000 € zuzüglich Anwaltskosten.
Das Urteil zeigt: Auch bei lang laufenden Verträgen lohnt sich die Prüfung. Wir helfen gern.