Canada Life zahlt über 20.000 € bei Rürup-Rente nach Widerruf – außergerichtlicher Erfolg für unseren Mandanten

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Rückabwicklung fondsgebundener Rentenversicherungen – insbesondere bei Basisrenten (Rürup), bei denen eine Kündigung regelmäßig nur zur Beitragsfreistellung führt. In einem aktuellen Fall konnten wir für unseren Mandanten einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Versicherer Canada Life erzielen.

Der Vertrag vom Typ „Generation basic plus“, abgeschlossen im Januar 2009, wies erhebliche Belehrungsmängel auf, die eine rückwirkende Vertragsaufhebung per Widerruf ermöglichten. Obwohl Canada Life die Forderung zunächst als unbegründet ablehnte, lenkte der Versicherer im weiteren Verlauf ein und erklärte die vollständige Rückabwicklung des Vertrages – ausdrücklich aus Kulanz und ohne Präzedenzwirkung.

Unser Mandant erhielt statt des Rückkaufswerts von 12.952,40 € den vollen Erstattungsbetrag in Höhe von 20.254,11 €, bestehend aus dem Anteilguthaben sowie den Abschlusskosten. Eine Stornogebühr wurde nicht einbehalten. Die Rückabwicklung wurde innerhalb von drei Monaten vollständig abgewickelt – ein voller Erfolg ohne gerichtliche Auseinandersetzung.