Viele Versicherungsnehmer, die in den Jahren 2005 bis 2012 einen Basisrentenvertrag bei AVIVA – damals noch unter dem Namen Friends Provident International – abgeschlossen haben, stehen heute vor einem Problem: Der Vertrag läuft über Jahrzehnte, die Rendite ist enttäuschend, und eine Kündigung erscheint rechtlich ausgeschlossen. Doch der Schein trügt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Rückabwicklung des Friends Planbasic möglich – und das auch noch Jahre nach Vertragsschluss.
Was ist der Friends planbasic von AVIVA?
Der Friends Planbasic ist ein fondsgebundener Basisrentenvertrag, der ursprünglich von der britischen Versicherungsgesellschaft Friends Provident International vertrieben wurde. In Deutschland lief das Produkt unter dem Tarifnamen „Friends Planbasic“ (Tarifkennzeichen GP32) und wurde überwiegend über Finanzmakler und -vermittler an Selbstständige, Freiberufler und Angestellte verkauft.
Als sogenannte Basisrente – auch Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bernd Rürup – genießt der Vertrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG steuerliche Vorteile in der Ansparphase: Die Beiträge konnten im Rahmen bestimmter Höchstbeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dieses Argument stand im Mittelpunkt der Verkaufsgespräche – und verdeckte häufig die erheblichen strukturellen Nachteile des Produkts.
Durch den Brexit wurde die Situation für viele Versicherungsnehmer zusätzlich kompliziert: Die ursprünglich bei AVIVA Life & Pensions UK Limited geführten Policen wurden im Zuge des EU-Austritts Großbritanniens auf die in Irland ansässige AVIVA Life & Pensions Ireland DAC (früher: Friends First Life Assurance Company DAC) übertragen. Damit entfiel für die betroffenen Kunden der Einlagenschutz des britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Ein vergleichbares Schutzsystem für ausländische Versicherungsnehmer existiert in Irland nicht. Viele Kunden wurden von dieser Übertragung überrascht – und hätten bei vollständiger Information möglicherweise andere Entscheidungen getroffen.
Warum der Vertrag für viele zum schlechten Geschäft wurde
Die Probleme des Friends planbasic sind vielfältig. An erster Stelle stehen die Kosten: Ein erheblicher Anteil der monatlichen Beiträge fließt nicht in die eigentliche Kapitalanlage, sondern in Abschluss- und Verwaltungsgebühren. Nach Einschätzungen von Verbraucherschützern können diese Kosten bei provisionsgetriebenen Verträgen bis zu 30 Prozent der eingezahlten Beiträge ausmachen. Das bedeutet: Von 100 Euro Monatsbeitrag werden unter Umständen nur 70 Euro tatsächlich für die Altersvorsorge angelegt.
Dazu kommt die Renditeproblematik. Als fondsgebundener Vertrag ist der Friends planbasic an die Fondsperformance gekoppelt – in der Praxis haben viele Versicherungsnehmer erlebt, wie der ausgewiesene Vertragswert trotz jahrelanger Beitragszahlungen weit hinter den tatsächlich eingezahlten Beträgen zurückblieb. Konkrete Fallbeispiele aus anwaltlicher Praxis zeigen: Wer über einen Zeitraum von zehn Jahren 50.000 Euro eingezahlt hatte, fand sich mit einem Vertragswert von nur rund 32.000 Euro konfrontiert. Die Differenz erklärt sich aus der Kombination aus Kosten und schwacher Fondsperformance.
Die steuerlichen Vorteile in der Ansparphase erkauft man sich zudem mit einer erheblichen Steuerlast im Rentenalter. Ab dem Jahr 2040 müssen Rürup-Renten vollständig versteuert werden. Der oft beworbene Steuervorteil schmilzt damit für viele auf ein Minimum zusammen – insbesondere wenn der individuelle Steuersatz im Rentenalter nicht deutlich unter dem der Erwerbsphase liegt.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem der Basisrente insgesamt: Das Kapital ist weder vererbbar noch beleihbar, nicht übertragbar und nicht veräußerbar. Im Todesfall des Versicherungsnehmers – ohne gesonderte Zusatzversicherung – verfällt das angesammelte Kapital vollständig, ohne dass Hinterbliebene profitieren.
Warum eine Kündigung rechtlich nicht funktioniert
10 Abs. 1 Nr. 2b EStG schreibt ausdrücklich vor, dass eine Basisrente nicht kapitalisierbar sein darf: keine Einmalauszahlung, keine Beleihung, kein Verkauf. Wer seinen Friends planbasic kündigt, erhält deshalb keine Auszahlung des Vertragswertes. Die Kündigung führt lediglich zur Beitragsfreistellung – der Vertrag wird eingefroren, das Kapital bleibt bis zum Renteneintritt bei der Versicherung gebunden.
AVIVA teilt Kündigungswünschen routinemäßig mit, dass eine Kündigung im Sinne einer Kapitalrückzahlung rechtlich nicht möglich sei und die Beitragsfreistellung die einzig verfügbare Option darstelle. Das ist korrekt – solange man ausschließlich auf dem Weg der ordentlichen Kündigung vorgeht. Wer jedoch eine andere rechtliche Route beschreitet, kann trotzdem einen vollständigen Ausstieg erreichen.
In den Vertragsunterlagen aus dem Zeitraum 2005 bis 2010 – und teilweise auch danach – finden sich nämlich häufig Formulierungen, die Kunden über ihre gesetzlichen Rechte nicht ausreichend aufgeklärt haben. Wer beim Vertragsschluss nicht vollständig und verständlich über das Widerrufsrecht, die Unkündbarkeit, die fehlende Vererbbarkeit und das fehlende Kapitalwahlrecht informiert wurde, hat möglicherweise das Recht, den Vertrag nachträglich zu widerrufen.
Der Ausweg: Widerrufsrecht und Rückabwicklung
Trotz der gesetzlichen Unkündbarkeit gibt es einen rechtlichen Ausweg: das Widerrufsrecht. Wurde der Versicherungsnehmer beim Abschluss des Vertrags nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt oder fehlten wesentliche Verbraucherinformationen, läuft die Widerrufsfrist nach herrschender Rechtsprechung nicht ab. Das Widerrufsrecht bleibt dann dauerhaft bestehen – man spricht vom sogenannten „ewigen Widerrufsrecht“ beziehungsweise „ewigen Widerspruchsrecht“.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen fanden sich bei einer Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen aus den Jahren 2005 bis 2010. AVIVA und ihre Vorläufergesellschaften sind keine Ausnahme. Typische Fehlerquellen sind unklare Fristenangaben, unvollständige Belehrungen über Beginn und Umfang des Widerrufsrechts sowie fehlende oder fehlerhafte Muster-Widerrufsformulare.
Wird der Widerruf wirksam erklärt, hat das eine weitreichende Folge: Der Vertrag wird rückabgewickelt als hätte er nie bestanden. Der Versicherungsnehmer erhält die eingezahlten Beiträge zurück – in manchen Fällen zuzüglich einer Nutzungsentschädigung auf die vereinnahmten Prämien. Das Ergebnis kann deutlich über dem zuletzt ausgewiesenen Vertragswert liegen.
BGH-Rechtsprechung: Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss möglich
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung den Beginn der Widerrufsfrist nicht in Gang setzt. In einem richtungsweisenden Urteil (Az. IV ZR 40/22) bestätigte der BGH, dass ein Allianz-Kunde einen im Jahr 2009 geschlossenen Rentenversicherungsvertrag noch zehn Jahre später – im Jahr 2019 – wirksam widerrufen konnte, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.
Diese Rechtsprechung ist nicht auf Allianz-Verträge beschränkt. Sie ist auf sämtliche Lebens- und Rentenversicherungsverträge anwendbar, bei denen vergleichbare Belehrungsfehler vorliegen. Erfahrungsgemäß betrifft das auch einen erheblichen Teil der Friends planbasic-Verträge – insbesondere jene aus den Jahren 2005 bis 2010, in einigen Fällen auch spätere Abschlüsse.
Wichtig: Die Frage, ob im konkreten Fall ein Belehrungsfehler vorliegt und ob eine Rückabwicklung erfolgversprechend ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie setzt eine individuelle rechtliche Prüfung der Vertragsunterlagen durch einen im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt voraus. Wer seine Unterlagen noch vollständig besitzt, ist in einer guten Ausgangsposition.
Was Versicherungsnehmer von einer Rückabwicklung erwarten können
Im Erfolgsfall werden alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Die genaue Höhe der Rückzahlung hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob die Versicherung Nutzungsentschädigungen auf die vereinnahmten Prämien anerkennt und wie die gerichtliche oder außergerichtliche Einigung gestaltet wird. In der Praxis zeigen sich unterschiedliche Verläufe: Manche Versicherungen erstatten nach einem anwaltlichen Widerrufsschreiben außergerichtlich, andere müssen gerichtlich in Anspruch genommen werden.
Klar ist: Der Rückzahlungsbetrag liegt in vielen Fällen deutlich über dem aktuellen Rückkaufswert des Vertrages. Das liegt daran, dass der Rückkaufswert durch Kosten und etwaige Fondswertverluste bereits stark dezimiert sein kann, während bei der Rückabwicklung grundsätzlich der volle Beitragseingang die Basis für den Erstattungsanspruch bildet.
Wer seinen Vertrag prüfen lassen möchte, sollte die Original-Vertragsunterlagen einschließlich des Versicherungsscheins und aller Belehrungsblätter bereithalten. Auch eine Beitragsübersicht und der letzte Vertragswertnachweis sind hilfreich. Die Kanzlei Müller Seidel Vos hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Basis- und Rentenversicherungsverträgen geprüft und erfolgreich rückabgewickelt. Weitere Informationen zur Rückabwicklung von Versicherungsverträgen finden Sie hier.
Friends Planbasic rückabwickeln – Beiträge zurückfordern statt weiterwarten
Der Friends Planbasic von AVIVA ist für viele Versicherungsnehmer eine teure Enttäuschung: hohe Kosten, enttäuschende Renditen, keine Flexibilität und – nach dem Brexit – zusätzliche rechtliche Unsicherheit durch den Wechsel auf den irischen Rechtsträger. Die Unkündbarkeit des Vertrages wirkt wie eine Falle, aus der kein Ausweg führt.
Doch dieser Eindruck ist rechtlich nicht zwingend korrekt. Wer beim Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann den Friends Planbasic auch heute noch rückabwickeln lassen. Das setzt voraus, dass ein erfahrener Rechtsanwalt die Vertragsunterlagen auf fehlerhafte Belehrungen prüft. Ist ein Fehler festzustellen, besteht die reale Chance, die eingezahlten Beiträge vollständig zurückzuerhalten – und damit deutlich mehr als den aktuellen Rückkaufswert.
Wer in dieser Situation ist, sollte nicht länger abwarten und seinen Vertrag zeitnah prüfen lassen.
MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte Steuerberater ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Versicherungsrecht, das Steuerrecht sowie auf das Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei. Bei Fragen zur Rückabwicklung Ihres Friends Planbasic oder anderer Basisrentenverträge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.