Nachträgliche Herabsetzung der Riester-Rente – Grenzen für Versicherer

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2025, Az. IV ZR 34/25)

Ausgangspunkt des Rechtsstreits

Gegenstand des vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahrens war die Praxis eines Versicherers, bei bestehenden Riester-Renten-Verträgen den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor nachträglich herabzusetzen. Ein verbraucherschützender Verein klagte im Interesse der Versicherten, da die betroffene Versicherung die monatliche Rente mehrfach gekürzt hatte, obwohl die Verträge bereits seit Jahren bestanden und Teil der privaten Altersvorsorge waren.

Die Kürzungen erfolgten nicht einmalig, sondern wiederholt, was für die Versicherten erhebliche Auswirkungen auf die langfristige Rentenplanung hatte. Im Kern ging es daher um die Frage, ob und in welchem Umfang Versicherer berechtigt sind, in laufende Rentenverträge einzugreifen.

Berufung des Versicherers auf eine Klausel in den Versicherungsbedingungen

Zur Begründung der Rentenkürzungen berief sich der Versicherer auf eine Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese Klausel sah vor, dass der Versicherer den Rentenfaktor und damit die ausgezahlte Rente herabsetzen darf, wenn sich aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände die maßgeblichen Rechnungsgrundlagen wesentlich verändern.

Als solche Umstände nannte die Klausel insbesondere eine stark gestiegene Lebenserwartung der Versicherten oder eine nachhaltige Verschlechterung der Kapitalanlagerendite. Nach Auffassung des Versicherers rechtfertigten diese Faktoren eine Anpassung der ursprünglich zugesagten Rentenhöhe, um die Rentenzahlungen bis zum Tod der Versicherten sicherzustellen.

Bedeutung des Rentenfaktors in der Riester-Rente

Bei der streitgegenständigen Riester-Rente handelte es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung. Die von den Versicherten eingezahlten Beiträge wurden investiert und bildeten gemeinsam mit den erzielten Fondserträgen die Grundlage für die spätere Rentenzahlung.

Zentraler Berechnungsparameter war dabei der im Versicherungsschein festgelegte Rentenfaktor. Dieser bestimmt, welche monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragsguthaben ausgezahlt wird. Der Rentenfaktor basiert auf Annahmen des Versicherers zur Lebenserwartung sowie auf einem kalkulierten Rechnungszins. Eine Herabsetzung des Rentenfaktors führt unmittelbar zu einer niedrigeren Rente – selbst dann, wenn das angesparte Kapital unverändert bleibt.

Entscheidung des BGH zur Unwirksamkeit der Klausel

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil klar, dass die verwendete Klausel unwirksam ist. Zwar könne es grundsätzlich zulässig sein, Anpassungsklauseln in Versicherungsverträge aufzunehmen. Die hier verwendete Regelung benachteilige die Versicherten jedoch unangemessen im Sinne des AGB-Rechts.

Ausschlaggebend war, dass die Klausel dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Herabsetzung des Rentenfaktors einräumte, ohne zugleich eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung vorzusehen. Verbessern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – etwa durch steigende Renditen oder eine günstigere Entwicklung der Lebenserwartung – bleibt der Versicherer nach dieser Klausel dennoch zur Anpassung nach oben nicht verpflichtet.

Damit verschiebt die Klausel das wirtschaftliche Risiko vollständig zulasten der Versicherten. Nach Auffassung des BGH verstößt dies gegen das vertragliche Gleichgewicht und gegen grundlegende Prinzipien des Versicherungsrechts.

Bedeutung des Urteils für Verträge der privaten Altersvorsorge

Das Urteil des BGH hat erhebliche Bedeutung für die private Altersvorsorge, insbesondere für Riester-Renten und andere fondsgebundene Rentenversicherungen. Versicherer können sich nicht ohne Weiteres auf Versicherungsbedingungen berufen, um laufende Renten nachträglich zu kürzen.

Eine Herabsetzung des Rentenfaktors ist auf Grundlage einseitiger Klauseln regelmäßig unwirksam, wenn keine ausgewogene Regelung zur Anpassung in beide Richtungen vorgesehen ist. Versicherte genießen insoweit einen deutlich stärkeren rechtlichen Schutz.

Prüfung bestehender Verträge empfehlenswert

Vor diesem Hintergrund kann es sich für Versicherte lohnen, ihre bestehenden Riester-Renten-Verträge überprüfen zu lassen. Wurden Rentenkürzungen oder eine Herabsetzung des Rentenfaktors aufgrund entsprechender Klauseln vorgenommen, bestehen nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH gute rechtliche Ansatzpunkte, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Gerade im Bereich der langfristigen Altersvorsorge können solche Anpassungen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – eine rechtliche Prüfung ist daher in vielen Fällen sinnvoll.

 

 

2026-03-05T10:42:26+00:00
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