Die Rechtsprechung des OLG Köln bringt eine wichtige Änderung, die viele Verkehrsteilnehmer überraschen dürfte: Wer während der Fahrt eine Vape/E-Zigarette benutzt, die über ein elektronisches Bedienungsfeld verfügt, muss künftig mit Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
Damit wird die Bedienung einer solchen E-Zigarette dem Handyverstoß gleichgestellt.

Warum ist das so?
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Handys und anderen elektronischen Bedienhilfen. Entscheidend ist nicht das Gerät selbst, sondern die Ablenkung durch das Bedienen elektronischer Funktionen während der Fahrt.

Warum ist die Vape jetzt „wie ein Handy“?

Grundlage ist § 23 Abs. 1a StVO. Dort heißt es, dass elektronische Geräte unter bestimmten Umständen während der Fahrt nicht aufgenommen, gehalten oder manuell bedient werden dürfen, wenn dadurch die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.

Der Gesetzestext spricht nicht mehr nur von Mobiltelefonen, sondern sehr allgemein von:

elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen
sowie
elektronischen Geräten, die der Unterhaltung oder Bedienung dienen“.

Eine Vape mit Display oder einem elektronischen Bedienfeld fällt damit klar unter diese Kategorie.
Unkritisch sind weiterhin analoge Vapes ohne Display, sofern keine Bedienung während der Fahrt erfolgt.

Was bedeutet das für Autofahrer?

Wer während der Fahrt:

  • die Temperatur einstellt,
  • die Wattzahl ändert,
  • das Menü der Vape bedient,
  • oder sonstige Einstellungen vornimmt,

begeht nach neuem Bußgeldkatalog denselben Verstoß wie beim Tippen auf dem Handy.

Konsequenzen:

  • Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg

Besonders riskant wird es bei einem Unfall: Dann kann das Bußgeld steigen, zusätzlich drohen Fahrverbote und Haftungsprobleme.

Warum wird die Vape-Bedienung als so gefährlich eingestuft?

Studien der Verkehrssicherheitsforschung bestätigen:
Schon wenige Sekunden Augen-ab-vom-Straßenverkehr erhöhen das Unfallrisiko erheblich.

Die manuelle Bedienung einer Vape ist vergleichbar mit:

  • dem Tippen auf einem Handy,
  • der Bedienung eines Navigationsgeräts,
  • oder dem Scrollen auf dem Display eines digitalen Bordcomputers.

Jede Ablenkung zählt.

Wie darf man eine Vape im Auto noch nutzen?

Erlaubt ist:

  • Dampfen, ohne das Gerät zu bedienen
  • Vapes ohne Display oder elektronische Steuerung
  • Geräte, die während der Fahrt nur passiv genutzt werden

Nicht erlaubt ist:

  • manuelle Einstellungen
  • das Navigieren im Menü
  • Geräte in die Hand zu nehmen, wenn das Display bedient werden muss

Wichtig: Auch wenn die Vape nur kurz in die Hand genommen wird, kann das bereits als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Fazit

Der neue Bußgeldkatalog macht klar: Elektronische Vape = Handy am Steuer, sobald das Gerät Einstellungen oder eine Display-Bedienung erfordert.
Wer während der Fahrt an seiner Vape herumtippt, riskiert ein Bußgeld und 1 Punkt, Ablenkung bleibt eine der größten Unfallursachen – und die Gesetzgebung zieht daraus klare Konsequenzen.

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Darf ich während der Fahrt an meiner Vape ziehen?

Ja, wenn das Gerät keine Bedienung erfordert. Das reine Dampfen ist erlaubt. Die Nutzung darf jedoch nicht zur Ablenkung führen.

2. Darf ich eine Vape ohne Display nutzen?

Ja. Analoge Geräte ohne elektronische Bedienung fallen nicht unter den Tatbestand.

3. Gilt das Verbot auch im Stau?

Ja – solange das Fahrzeug nicht steht und ausgeschaltet ist. Im „Stopp-and-Go“ oder bei laufendem Motor gilt das Verbot weiterhin.

4. Was passiert, wenn ich wegen der Vape einen Unfall baue?

Die Strafen können sich erhöhen, und die Versicherung kann Ansprüche kürzen. Außerdem droht ein Fahrverbot.

5. Was gilt für Beifahrer?

Für Beifahrer gibt es kein Verbot – sie dürfen ihre Vape beliebig bedienen.

6. Gilt die Regel nur für Vapes mit Display?

Ja. Betroffen sind Vapes mit elektronischem Bedienfeld, Menü, Steuerung oder Display.

7. Muss die Vape in einer Halterung sein?

Eine Halterung ändert nichts – das manuelle Bedienen bleibt verboten.

8. Gilt das gleiche auch für E-Shishas?

Wenn sie ein elektronisches Bedienfeld haben, ja.

9. Wie kann ich mich schützen?
  • Einstellungen immer vor der Fahrt vornehmen
  • Geräte während der Fahrt im Menü nicht bedienen
  • Möglichst auf Geräte ohne Display zurückgreifen