Erfolgreicher Widerruf – Allianz muss 13.173,15 € an unseren Mandanten zahlen

Unsere Kanzlei setzt sich seit Jahren dafür ein, Versicherte bei der Rückabwicklung fehlerhafter Renten- und Vorsorgeverträge zu unterstützen. Dieser Fall zeigt besonders deutlich, wie erfolgreich ein Widerruf selbst nach langen Vertragslaufzeiten sein kann.

Im Dezember 2009 schloss unser Mandant bei der Allianz Lebensversicherungs-AG eine BasisRente des Tarifs Invest ab. Insgesamt wurden 11.150,56 € an Beiträgen gezahlt. Da eine reguläre Kündigung lediglich zur beitragsfreien Fortführung geführt hätte, bestand keine Möglichkeit einer Auszahlung.

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart wurde schließlich die vollständige Rückabwicklung durchgesetzt. Die Allianz wurde verpflichtet, 13.173,15 € an unseren Mandanten zu zahlen. Besonders bemerkenswert: Nach einem rechtlichen Hinweis des Oberlandesgerichts Stuttgart nahm die Allianz ihre Berufung zurück – ein deutliches Signal für die Tragweite der festgestellten Belehrungsfehler.

Damit erzielte unser Mandant einen wirtschaftlichen Vorteil von 13.173,15 €, und das trotz zuvor erfolgter BU-Kündigung, steuerlicher Vorteile und Beitragsfreistellung – alles Punkte, die die Allianz ursprünglich gegen den Widerruf ins Feld geführt hatte.

Das Verfahren dauerte insgesamt fünf Jahre.

Fazit:

Der Fall zeigt klar: Selbst ältere BasisRenten können aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen erfolgreich rückabgewickelt werden. Eine Kündigung führt bei Basisrenten nicht zur Auszahlung – doch ein rechtlich fundierter Widerruf kann erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen.