Mehrere Monate nachdem die Kölner Sozietät MÜLLER SEIDE VOS Klage gegen die Volkswagen AG eingereicht und einen Antrag auf Durchführung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gestellt hat, hat das Oberlandesgericht Brauschweig nun das Musterverfahren antragsgemäß eröffnet.
Mit der Eröffnung des Musterverfahrens nimmt die kapitalmarktrechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals nun auch in Deutschland konkrete Gestalt an. Gegenstand des Verfahrens ist unser Klagevorwurf, dass Volkswagen den Kapitalmarkt seit mindestens 2008 falsch unterrichtete und zahlreiche Investoren auf diese Weise schädigte. Dabei vertreten wir zahlreiche institutionelle und private Investoren, für deren Interesse wir auch in dem Musterverfahren aktiv einstehen werden.
Geschädigte Investoren mussten Klage einreichen, nachdem die Volkswagen AG klar gemacht hat, ihrer Verantwortung für die ihnen entstandenen Schäden nicht nachzukommen. Die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verpflichteten Volkswagen aber zur Offenlegung der aus der Abgasmanipulation folgenden Schadenspotentiale. „Wir gehen davon aus, dass die Dieselthematik dem Volkswagen-Vorstand seit Jahren bekannt war. Durch sein Schweigen hat Volkswagen seine Aktionäre in die Falle gelockt und geschädigt. Dafür muss Volkswagen einstehen“, erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Martin Seidel von MÜLLER SEIDEL VOS den Vorgang.
Das nun eröffnete Musterverfahren ermöglicht es den bisher passiven Anlegern, ihre Ansprüche effizient und kostengünstig zu verfolgen, indem sie diese schlicht dort anmelden. Dabei brauchen die Anleger nicht selbst Klage zu erheben und die erforderlichen Beweise zu führen, sondern können sich einfach an das Musterverfahren „anhängen“ und von dessen Ergebnissen zu profitieren. Diesen Ergebnissen sehen sich die Rechtsanwälte von MÜLLER SEIDEL VOS verpflichtet. „Als Vertreter der Beigeladenen werden wir das Musterverfahren nicht nur begleiten, sondern uns aktiv für unsere Mandanten einbringen“, kündigt Rechtsanwalt Martin Seidel an.
Diese Anspruchsanmeldung verhindert auch den Eintritt der Verjährung. Da mit einem mehrjährigen Verfahren zu rechnen ist, wird es für eine Anspruchsverfolgung erst nach dem Ende des Musterverfahrens absehbar zu spät sein. Die Anmeldung der Ansprüche im Musterverfahren ermöglicht beides: die Verjährung wird gehemmt, ohne dass hiermit die mit einer Klage verbundenen Kosten anfallen.
Die Anspruchsanmeldung muss gesetzlich zwingend über einen Rechtsanwalt erfolgen, schon weil die Verjährungshemmung auf die Umfang der Anmeldung begrenzt ist und Fehler bei der Anmeldung unmittelbar zu einem Rechtsverlust führen können. Ein Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht kann nicht nur die in Betracht kommenden Ansprüche erkennen, sondern auch zu deren kostenschonenden Bezifferung raten. Rechtsanwalt Martin Seidel: „Neben der Forderungsanmeldung bieten wir den Vorteil an, als Beigeladenenvertreter stets unmittelbar über den Stand des Musterverfahren berichten zu können – so bleiben unsere Mandanten immer auf dem neuesten Stand!“