SCHUFA-Eintrag trotz bezahlter Schulden? Wir setzen Ihr Recht durch

Sie haben Ihre Schulden längst beglichen, aber der negative SCHUFA-Eintrag belastet Sie weiterhin? Das Oberlandesgericht Köln hat am 10. April 2025 entschieden: Die SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen! Wir setzen Ihre Rechte durch – im Gerichtsbezirk Köln.

  • Kostenlose Erstprüfung

  • Sofortige Löschung durchsetzen

Die versteckte Falle: Warum bezahlte Schulden Sie weiterhin belasten

Millionen Deutsche kennen das Problem: Sie haben ihre Schulden ordnungsgemäß beglichen, doch der negative SCHUFA-Eintrag verschwindet nicht. Stattdessen werden Sie weiterhin wie ein Schuldner behandelt. Kreditanfragen werden abgelehnt, Vermieter winken ab, selbst Mobilfunkverträge werden verwehrt.

Die SCHUFA rechtfertigte diese Praxis jahrelang mit angeblichen „Speicherfristen“ von bis zu drei Jahren. Für Betroffene bedeutete das: Trotz ordnungsgemäßer Zahlung blieben sie gesellschaftlich und wirtschaftlich stigmatisiert.

Auswirkungen:

  • Kreditablehnungen trotz guter Bonität
  • Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche
  • Verweigerung von Mobilfunk- und Internetverträgen
  • Benachteiligung bei Leasingverträgen
  • Beeinträchtigung der Lebensqualität und beruflichen Chancen

Endlich Recht bekommen: Das wegweisende Urteil des OLG Köln

Mit seinem Urteil vom 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) hat das Oberlandesgericht Köln die Rechtslage grundlegend verändert. Das Gericht stellte unmissverständlich klar: Negativeinträge müssen gelöscht werden, sobald die Forderung vollständig beglichen wurde und dies bestätigt ist.

Die bisher übliche Praxis der SCHUFA, erledigte Einträge pauschal für 18 Monate oder länger zu speichern, wurde vom Gericht als unvereinbar mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingestuft. Maßgeblich sei allein, ob der ursprüngliche Zweck der Datenspeicherung noch fortbestehe – was nach Zahlung der Schuld eindeutig nicht der Fall ist.

Kernaussagen des Urteils:

  • Sofortige Löschung nach bestätigter Zahlung
  • Bisherige SCHUFA-Praxis DSGVO-widrig
  • Klare Rechtslage für Betroffene
  • Anspruch auf Schadensersatz bei Verzögerung

Doppelt benachteiligt: Wie die SCHUFA Ihre Daten gegen Sie verwendet

Die Problematik endet nicht bei der unrechtmäßigen Speicherung. Die SCHUFA verwendet diese falschen Einträge zur automatisierten Berechnung von Score-Werten – also Wahrscheinlichkeiten dafür, ob Sie künftig zahlungsfähig sind. Diese Werte werden an Banken, Vermieter und andere Geschäftspartner übermittelt und entscheiden darüber, ob Sie überhaupt einen Vertrag erhalten.

Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof stellt bereits die Berechnung und Weitergabe eines solchen Wahrscheinlichkeitswertes ein unzulässiges Profiling im Sinne der DSGVO dar, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Die Kombination aus rechtswidriger Datenspeicherung und automatisierter Bewertung stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar – mit erheblichen praktischen Folgen für Ihr Leben.

Ihre Ansprüche: Drei Wege zu Ihrem Recht

Sofortige Löschung verlangen Sie haben das Recht, die unverzügliche Löschung aller erledigten Einträge zu fordern. Das OLG Köln hat klargestellt: Nach vollständiger Zahlung muss der Eintrag sofort verschwinden.

Schadensersatz durchsetzen Für jeden Tag, an dem Ihr erledigter Eintrag unrechtmäßig gespeichert bleibt, steht Ihnen Schadensersatz zu. Gerichte sprechen bereits Beträge von mindestens 500 Euro zu.

Neuberechnung Ihres Score-Werts fordern Nach erfolgter Löschung haben Sie Anspruch auf eine Neuberechnung Ihres SCHUFA-Scores ohne die unrechtmäßigen Einträge. Dies kann Ihre Bonität erheblich verbessern.

Partner bei MÜLLER SEIDEL VOS

Warum Müller Seidel Vos die richtige Wahl ist

Müller Seidel Vos Rechtsanwälte & Steuerberater sind seit Jahren auf Verbraucherrecht spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich bei SCHUFA-Angelegenheiten vertreten und kennen die neuesten rechtlichen Entwicklungen.

  • Kostenlose Prüfung Ihrer SCHUFA-Auskunft

  • Rechtliche Bewertung Ihrer Löschungsansprüche

  • Durchsetzung der Löschung gegenüber der SCHUFA

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • Begleitung bei Score-Neuberechnung

Mit Resultaten überzeugen

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Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

So einfach kommen Sie zu Ihrem Recht

Prozess in 4 Schritten:

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und erläutern Ihre Erfolgsaussichten.

SCHUFA-Auskunft beschaffen

Falls noch nicht vorhanden, helfen wir Ihnen bei der Beantragung Ihrer kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft.

Rechtliche Prüfung

Wir analysieren Ihre Einträge auf Löschungsansprüche und bewerten mögliche Schadensersatzforderungen.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und bei Bedarf gerichtlich durch – Sie zahlen nur bei Erfolg.

Jetzt SCHUFA-Eintrag prüfen lassen

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Sie Kredit, Wohnung oder berufliche Chancen kosten – selbst wenn die Schuld längst beglichen ist.

Die Kanzlei Müller Seidel Vos ist auf SCHUFA-Recht spezialisiert und setzt Ihre Ansprüche im Gerichtsbezirk Köln durch:

  • Löschung unrechtmäßiger Einträge

  • Durchsetzung von Schadensersatz

  • Neuberechnung Ihres Score-Werts nach erfolgter Löschung fordern.

 

Erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung – wir prüfen, ob ein Anspruch auf Löschung besteht und ob Sie Schadensersatz geltend machen können.

Häufig gestellte Fragen

Nein, die Ersteinschätzung Ihres Falls ist für Sie vollständig kostenfrei.

Nach dem OLG Köln Urteil muss die Löschung unverzüglich erfolgen. In der Praxis dauert es meist wenige Wochen.

Ja, für jeden Tag unrechtmäßiger Speicherung steht Ihnen Schadensersatz zu. Gerichte sprechen bereits mindestens 500 Euro zu.

Nach der Löschung haben Sie Anspruch auf eine Neuberechnung ohne die unrechtmäßigen Einträge.