Mit Beschluss vom 18.03.2022 hat das Amtsgericht Duisburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh bestimmt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.05.2022. Betroffene Anleger sollten daher nunmehr ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH hatte in der Vergangenheit Genussrechtsbeteiligungen, stille Gesellschaftsbeteiligungen sowie Anleihen angeboten. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass hierbei gesetzliche Regelungen für das Angebot von Vermögensanlagen nicht eingehalten wurden. Teilweise wurde Anlegern auch suggeriert, dass die Verträge von der spanischen Ramrath & Partner S.L.U. übernommen worden seien und Zahlungen zukünftig auf ein spanisches Konto erfolgen sollten.
Angesichts der zu beachtenden Einzelheiten raten MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte dazu, die Forderungsanmeldung über einen qualifizierten Rechtsanwalt vorzunehmen. Es genügt nicht, die vertraglichen Forderungen anzumelden, da die Verträge regelmäßig eine Nachrangklausel beinhalten und eine Befriedigung somit nicht zu erwarten ist. Bei Zeichnern von Anleihen ist zu beachten, dass eine Rückabwicklungsanordnung der BaFin besteht. Schließlich sollten sämtliche Inhaber von Sparplänen die Zahlungen an die Insolvenzschuldnerin einstellen, soweit noch nicht geschehen.
MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern. Für eine kostenfreie Erstberatung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.