Online-Konto gehackt und Geld weg? Wir holen ihr Geld zurück!

Online-Konto-Betrug ist in der letzten Zeit zu einem ernsten Problem für viele tausende Bankkunden geworden. Dies betrifft insbesondere Kunden der Postbank, der DKB Deutsche Kreditbank AG und der meisten Sparkassen.

Dabei werden unbefugt Zahlungen vom Konto des Kunden abgebucht, wobei die Zugangsdaten vorher zum Beispiel durch Phishing, Skimming oder Malware erlangt wurden. Häufig werden Kunden auch durch vermeintliche Telefonanrufe ihrer Bank oder Sparkasse dazu verleitet, Aufträge freizugeben. Wer haftet in solchen Fällen und welche Ansprüche hat der Kunde gegenüber seiner Bank?

Nach den gesetzlichen Regelungen ist zunächst der Zahlungsdienstleister, also die Bank bzw. Sparkasse, für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge verantwortlich. Gemäß § 675u BGB ist die Bank verpflichtet, dem Kunden den abgebuchten Betrag unverzüglich zu erstatten und sein Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die unbefugte Zahlung befunden hätte (§ 675u Abs. 2 BGB). Die Bank hat gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen (§ 675u Abs. 1 BGB).

Allerdings kann der Kunde unter Umständen eine Mitverantwortung für den Kontomissbrauch tragen. Das ist dann der Fall, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, zum Beispiel indem er seine PIN oder TAN an Dritte weitergegeben oder nicht ausreichend geschützt hat. In diesem Fall haftet der Kunde bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro für die entstandenen Schäden (§ 675v Abs. 1 BGB).

Wenn der Kunde jedoch grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, haftet er unbegrenzt für die Folgen des Kontomissbrauchs (§ 675v Abs. 2 BGB). Ein grob fahrlässiges Handeln hat dabei die Bank bzw. die Sparkasse zu beweisen. Ob dem Kunden eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, ist jedes mal eine Einzelfallbetrachtung, so dass hier dringend eine Rechtsberatung durch einen erfahrenen Fachanwalt eingeholt werden sollte.

Weiterhin stellt sich in den Verfahren immer wieder die Frage, ob die Banken bzw. Sparkassen bei Ihren Online-Banking-Angeboten immer ein praktisch unüberwindbares Sicherungssystem verwenden. Zweifel hieran sind nach unseren Erfahrungen gegeben.

Wenn auch Sie Opfer eines Onlinebanking-Betrugs geworden sind, helfen wir Ihnen gerne, Ihr Geld schnellstmöglich wieder zu bekommen. Füllen Sie einfach das untenstehede Formular für eine kostenfreie Erstberatung aus. Wir melden uns dann umgehehend bei Ihnen.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte Steuerberater ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Mit mehreren Fachanwälten für Bank -und Kapitalmarktrecht verteten und beraten wir bereits hunderte Opfer eines Online-Banking-Betrugs aus ganz Deutschlandund konnten bereits für viele geschädigte Bankkunden ihr Geld zurückholen. In dem renommierten JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien werden MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte Steuerberater in den Ausgaben 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).

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