Online-Banking-Betrug ist für tausende Bankkunden ein ernstes Problem – besonders bei Postbank, DKB, comdirect, Santander und Sparkassen. Nach § 675u BGB haftet Ihre Bank für nicht autorisierte Zahlungen. Wir setzen diesen Anspruch für Sie durch.
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Nach § 675u BGB ist Ihre Bank verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich zu erstatten. Gleichgültig, welche Methode Betrüger genutzt haben – wir prüfen Ihren Anspruch.
Häufigster Fall
Sie haben Zugangsdaten auf einer täuschend echten Fake-Website eingegeben oder auf eine betrügerische E-Mail reagiert – Ihr Konto wurde daraufhin geplündert.
Betrüger haben Ihre Mobilnummer übernommen (SIM-Swap) und damit TANs abgefangen, um Überweisungen in Ihrem Namen freizugeben.
Eine Malware auf Ihrem Computer hat Überweisungen manipuliert oder Zugangsdaten im Hintergrund gestohlen – ohne dass Sie es bemerkt haben.
Angebliche Bankmitarbeiter haben Sie angerufen und zur Herausgabe von TANs oder zur direkten Überweisung von Beträgen verleitet.
Ihre Karten- oder Kontodaten wurden durch Skimming-Geräte oder Datenlecks gestohlen und für unberechtigte Transaktionen verwendet.
Buchungen auf Ihrem Konto, die Sie nicht autorisiert haben – egal ob durch Datenmissbrauch, Lastschriftbetrug oder andere Methoden.
Das Zahlungsdiensterecht gibt Ihnen starke Rechte gegenüber Ihrer Bank – auch wenn Sie selbst Fehler gemacht haben sollten.
§ 675u BGB
Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen ist die Bank verpflichtet, den abgebuchten Betrag unverzüglich zu erstatten und das Konto auf den ursprünglichen Stand zu bringen. Die Bank hat keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen.
§ 675v BGB
Selbst wenn Sie leicht fahrlässig gehandelt haben (z. B. PIN weitergegeben), haften Sie höchstens 50 Euro. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz müsste die Bank beweisen – und das ist in der Praxis schwieriger als Banken behaupten.
§ 675w BGB
Die Bank muss beweisen, dass Sie eine Zahlung autorisiert haben. Sie müssen den Betrug lediglich unverzüglich anzeigen. Ob Ihnen eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, ist stets eine Einzelfallbetrachtung.
Unsere Erfahrung
In der Praxis verweisen Banken häufig auf angebliches Mitverschulden des Kunden, um einer Erstattung zu entgehen. Wir hinterfragen, ob die Bank ihrerseits ihre Sicherheitspflichten vollständig erfüllt hat – und nutzen dies für Ihre Argumentation.
Ansprüche gegen die Bank müssen unverzüglich nach Entdeckung des Betrugs geltend gemacht werden. Je früher Sie handeln, desto besser Ihre Chancen. Bei Verzögerungen kann es schwieriger werden, Beweise zu sichern und Fristen einzuhalten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos – melden Sie sich noch heute.
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Sie schildern uns Ihren Fall – per Formular, Telefon oder E-Mail. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob und wie Sie Ihr Geld zurückfordern können.
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Wir setzen die Bank förmlich in Frist – auf Basis von § 675u BGB. Erfahrungsgemäß reagieren viele Institute bereits auf das erste anwaltliche Schreiben.
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Zahlt die Bank nicht, klagen wir – konsequent. Sie haben jederzeit Einblick in den Stand Ihres Verfahrens. Wir begleiten Sie bis zur Erstattung.
„Ich war nach dem Betrug völlig hilflos. MSV hat innerhalb von Tagen die Bank kontaktiert – nach 6 Wochen hatte ich mein Geld zurück. Absolute Empfehlung.“
K. Baumgärtner
Phishing-Opfer, Mandant 2024
„Die Bank wollte zunächst nicht zahlen und verwies auf mein angebliches Mitverschulden. Herr Müller hat das erfolgreich widerlegt. Danke!“
R. Schindler
SIM-Swap-Fall, Mandant 2023
„Kompletter Kontozugriff durch Trojaner. Die Kanzlei hat alles digital mit mir abgewickelt – ich sitze in München, kein Problem. Sehr professionell.“
M. Löffler
Trojaner-Betrug, Mandantin 2024
Fordern Sie es zurück. Kostenlose Ersteinschätzung – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Nein. Nach §675w BGB trägt die Bank die Beweislast, dass eine Zahlung autorisiert war. Sie müssen lediglich den unbefugten Zugriff unverzüglich anzeigen – wir übernehmen den Rest.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle weiteren Kosten – wir klären das vorab für Sie.
Ja. Auch bei sogenanntem „Mitverschulden“ des Bankkunden haben viele Mandanten Ansprüche durchgesetzt – insbesondere wenn die Bank ihre Sicherheitspflichten vernachlässigt hat. Jeder Fall ist individuell – sprechen Sie uns an.
Bei klarer Haftungslage reagieren Banken oft bereits auf das erste anwaltliche Schreiben. Erstattungen innerhalb von 4–8 Wochen sind keine Seltenheit. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung dauert es länger – aber wir gehen diesen Weg konsequent mit Ihnen.
Nein. Wir beraten bundesweit und führen alle Abstimmungen digital oder telefonisch durch. Sie müssen die Kanzlei in Köln nicht persönlich aufsuchen.