<p style=“text-align: justify;“><!–more–></p>
<p style=“text-align: justify;“>Die MIFA – Mitteldeutsche Fahrradwerke AG emittierte im September 2013 eine mit 7,5 % p.a. verzinsliche Inhaberschuldverschreibung (ISIN DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B). Dabei präsentierte sich die MIFA anhand des Jahresabschlusses 2012 als potenter Schuldner. Bereits acht Monate später musste der Fahrradhersteller aber einräumen, wesentliche Teile ihres Vorratsvermögens falsch ausgewiesen zu haben. Tatsächlich stand die Gesellschaft also deutlich schlechter da. So konnte es kaum mehr überraschen, dass die MIFA Ende September 2014, also ein Jahr nach der Emission der Anleihe, Insolvenzantrag stellen musste.</p>
<p style=“text-align: justify;“>Wir sind davon überzeugt, dass die 7,5 %-Anleihe DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B unter Ausweis zutreffender Bilanzzahlen nicht erfolgreich hätte platziert werden können. Durch die Verwendung eines fehlerhaften Jahresabschlusses in dem Emissionsprospekt wurden die Anleger getäuscht und massiv geschädigt. Unsere rechtliche Prüfung hat ergeben, dass betroffene Anleger nicht nur von den Prospektverantwortlichen, sondern auch von der Abschlussprüferin Ersatz des entstandenen Schadens verlangen können.</p>
<p style=“text-align: justify;“>Für vertiefende Auskünfte und die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche als betroffener Zeichner der MIFA-Anleihe DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B steht Rechtsanwalt Vos aus unserer Kanzlei gerne zur Verfügung – rufen Sie uns einfach unverbindlich an!</p>