Ein negativer SCHUFA-Eintrag beeinträchtigt die Bonität und kann dazu führen, dass Kredit-, Miet- und Mobilfunkverträge abgelehnt werden. Doch nicht jeder negative SCHUFA-Eintrag ist berechtigt: Viele Einträge sind falsch, veraltet oder Löschfristen wurden überschritten.
In vielen Fällen können wir das Löschen von SCHUFA-Einträgen durchsetzen. Bei unberechtigten Einträgen hat der betroffene Verbraucher zudem einen immateriellen Schadenersatzanspruch, den einige Gerichte bereits auf mehrere Tausend Euro festgesetzt haben.

Wann ist ein SCHUFA-Eintrag löschbar?
Ein Anspruch auf Löschung kommt insbesondere in Betracht, wenn:
- der Eintrag sachlich falsch oder veraltet ist
- die Forderung bestritten oder bereits beglichen ist
- gesetzliche Löschfristen überschritten wurden
- vor der Eintragung nicht ordnungsgemäß gemahnt wurde
Schadenersatz bei unberechtigtem Eintrag
Bei einem unberechtigten Eintrag kommt neben der Löschung ein immaterieller Schadenersatzanspruch in Betracht. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab – wir prüfen das für Sie.
Wir prüfen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung unverbindlich, ob Ihr SCHUFA-Eintrag unberechtigt ist.
So läuft die Zusammenarbeit
- Erstkontakt– Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir sichten die Unterlagen.
- Einschätzung– Sie erhalten eine klare Bewertung Ihrer Rechte und Optionen.
- Durchsetzung– außergerichtlich oder, wenn nötig, vor Gericht.