Hilfe bei negativem SCHUFA-Eintrag

Ein negativer SCHUFA-Eintrag beeinträchtigt die Bonität eines Verbrauchers und kann dazu führen, dass Kredit-, Miet-, und Mobilfunkverträge abgelehnt werden. Doch nicht jeder negative SCHUFA-Eintrag ist berechtigt und kann gelöscht werden. So sind viele SCHUFA-Einträge falsch, veraltet oder Löschfristen wurden von der SCHUFA überschritten.

In vielen Fällen können wir das Löschen von SCHUFA-Einträgen durchsetzen. Bei unberechtigten SCHUFA-Einträgen hat der betroffene Verbraucher sogar einen sog. immateriellen Schadenersatzanspruch, den einige Gerichte bereits auf EUR 5.000,00 festgesetzt haben.

Wir prüfen für Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung unverbindlich, ob Ihr SCHUFA-Eintrag unberechtigt ist und Sie einen Anspruch auf Löschung und ggf. sogar einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Sofern entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, erklären Ihnen die nächsten Schritte und legen Ihnen die Kosten klar und transparent dar.