(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Dezember 2025, Az. IV ZR 34/25)
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. Dezember 2025 eine für die private Altersvorsorge zentrale Entscheidung getroffen. Nach Auffassung des BGH sind Klauseln in fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen unwirksam, wenn sie dem Versicherer erlauben, die monatliche Rente durch eine Senkung des Rentenfaktors einseitig zu reduzieren, ohne zugleich eine Verpflichtung zur späteren Wiederanhebung vorzusehen.
Damit setzt der BGH klare Grenzen für die Gestaltung von Verträgen und stärkt die Rechte der betroffenen Versicherten erheblich.
Was der Rentenfaktor für Ihre Rente bedeutet
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Versicherte pro 10.000 Euro Vertragsguthaben erhalten. Er ist somit ein entscheidender Faktor für die Höhe der lebenslangen Rentenzahlung aus der Riester-Rente.
Im vom BGH entschiedenen Verfahren wurde genau dieser Rentenfaktor von den Versicherern nachträglich gesenkt. So reduzierte etwa die Zurich den Rentenfaktor von ursprünglich 37,34 Euro auf 27,97 Euro. Bei der Allianz erfolgte eine Kürzung von anfänglich 38,74 Euro je 10.000 Euro Policenwert auf 30,84 Euro. In beiden Fällen entspricht dies einer Senkung von rund 20 Prozent der möglichen Rente – ein erheblicher Einschnitt für die Altersvorsorge der Betroffenen.
Klauseln zur Rentensenkung in vielen Verträgen enthalten
Viele ältere Riester-Rentenverträge enthalten Klauseln, die dem Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen eine Senkung der Rente erlauben. Typische Begründungen sind dabei:
- eine schlechter als erwartet verlaufene Kapitalanlage
- eine steigende Lebenserwartung, wodurch die Rentenzahlung länger erfolgen muss
Solche Klauseln ermöglichten es den Versicherern bislang, den Rentenfaktor herabzusetzen, ohne positive Entwicklungen – etwa steigende Renditen – berücksichtigen zu müssen. Genau diese einseitige Risikoverlagerung hat der BGH nun beanstandet.
Warum der BGH die Klauseln für unwirksam hält
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs benachteiligen entsprechende Klauseln die Versicherten unangemessen. Zwar dürfen Versicherer grundsätzlich Anpassungsmechanismen in Rentenversicherungen vorsehen. Eine Klausel ist jedoch unwirksam, wenn sie ausschließlich eine Senkung des Rentenfaktors zulässt, ohne bei verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Wiederanhebung zu verlangen.
Das Urteil stellt klar: Ein solches Ungleichgewicht verstößt gegen grundlegende Prinzipien des Vertragsrechts. Einseitige Eingriffe in bestehende Verträge zulasten der Versicherten sind nicht zulässig.
Einschätzung der Verbraucherzentrale: Viele Betroffene
Nach Beobachtungen der Verbraucherzentralen sind vergleichbare Klauseln nicht nur bei der Riester-Rente verbreitet. Sie finden sich auch in fondsgebundenen Rentenversicherungen der betrieblichen Altersvorsorge, etwa bei Pensionskassen, sowie in privaten Rentenversicherungen und Rürup- beziehungsweise Basisrentenverträgen.
Damit sind potenziell zahlreiche Versicherte von einer unzulässigen Senkung des Rentenfaktors betroffen – häufig ohne sich der rechtlichen Problematik bewusst zu sein.
Rechenbeispiel: Wie stark sich eine Senkung auswirkt
Ein realistisches Beispiel verdeutlicht die Tragweite:
- Vertragssumme: 100.000 Euro
- Ursprünglicher Rentenfaktor: 20 Euro pro 10.000 Euro Kapitalwert
- Monatliche Rente ursprünglich: 200 Euro
Wird der Rentenfaktor einseitig auf 14 Euro pro 10.000 Euro Kapitalwert gesenkt, ergibt sich:
- Neue monatliche Rente: 140 Euro
- Rentenverlust pro Monat: 60 Euro
- Rentenverlust pro Jahr: 720 Euro
- Rentenverlust bei 20 Jahren Rentenbezug: 14.400 Euro
Gerade bei langfristigen Rentenversicherungen summieren sich solche Kürzungen zu erheblichen finanziellen Nachteilen.
Praxis-Tipp für Versicherte
Haben Sie von Ihrem Versicherer ein Schreiben erhalten, in dem eine Senkung des Rentenfaktors angekündigt oder umgesetzt wurde, sollten Sie aufmerksam prüfen. Insbesondere ab dem Jahr 2010, als die langfristigen Zinsen unter die Marke von 3 % p.a. fielen, wurden entsprechende Anpassungen häufig vorgenommen.
Vergleichen Sie Ihre Abrechnungen und Vertragsunterlagen sorgfältig. Wurde der Rentenfaktor herabgesetzt, obwohl sich die Kapitalanlage später positiv entwickelt hat, bestehen nach dem BGH-Urteil gute rechtliche Ansatzpunkte.
Als erfahrene Anwältin im Versicherungsrecht kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Rentenanpassung oder Nachzahlungen bestehen. Gerade bei langjährigen Verträgen kann es dabei um erhebliche Beträge gehen.
MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte & Steuerberater steht Ihnen für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.