Köln, 1. März 2017. Das Landgericht Stuttgart hat am 28. Februar 2017 einen Vorlagebeschluss erlassen, mit dem Schadensersatzansprüche geschädigter Porsche-Aktionäre nun dem Oberlandesgericht Stuttgart zur einheitlichen Klärung vorgelegt werden. Die geschädigten Porsche-Aktionäre stützen ihre Klage auf die Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten, weil die Porsche SE als Muttergesellschaft die erheblichen Schäden aus ihrer Beteiligung an der Volkswagen AG nicht pflichtgemäß dem Kapitalmarkt mitteilte. Das nun absehbare Musterverfahren bietet geschädigten Porsche-Investoren die Möglichkeit, ihre Ansprüche effizient zu verfolgen.
Ausgangspunkt des Musterverfahrens ist eine Klage eines britischen Pensionsfonds, mit dem die kapitalmarktrechtlich spezialisierte Anwaltsboutique MÜLLER SEIDEL VOS aus Köln Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Informations-pflichten dem Gericht vorgelegt hatte. Auf der Grundlage dieses Pilotverfahrens hat das Landgericht Stuttgart bereits eingehend die Fragen beleuchtet, ob die Porsche SE zur Information über die Manipulationen ihrer Tochtergesellschaft Volkswagen AG verpflichtet war, und ob der Porsche SE die Kenntnis der gemeinsamen Vorstände hiervon zurechenbar ist. Das von den Rechtsanwälten MÜLLER SEIDEL VOS betriebene Pilotverfahren wurde daher ausdrücklich dem nun ergangenen Vorlagebeschluss zugrunde gelegt und ist diesem beigefügt.
Mit seinem Vorlagebeschluss legte das Landgericht Stuttgart dem Oberlandesgericht nicht nur die entscheidungserheblichen Rechts- und Tatsachenfragen vor, sondern nimmt auch selbst in rechtlicher Hinsicht dezidiert Stellung. „Bereits hier wird deutlich, dass das Landgericht Stuttgart unserer Rechtsauffassung folgt und eine kapitalmarktrechtliche Informationsbeschaffungspflicht auch für ein Mutterunternehmen ausdrücklich bestätigt“, berichtet Rechtsanwalt Daniel Vos. Auch hinsichtlich der Wissenszurechnung folgt das Gericht ausdrücklich der Rechtsauffassung von MÜLLER SEIDEL VOS. Rechtsanwalt Vos sieht hier die Erfolgsaussichten der Klage bestätigt: „Das Landgericht Stuttgart teilt unsere Auffassung, dass gemeinsame Vorstände von Mutter- und Tochterunternehmen auch die Muttergesellschaft mit der Informationspflicht infizieren.“
Neben dem Pilotverfahren betreuen MÜLLER SEIDEL VOS die Ansprüche internationaler institutioneller, aber auch privater Investoren und haben bei dem Landgericht Stuttgart Klagen mit einem Schadensvolumen von über € 170 Mio. eingereicht. Daneben vertritt MÜLLER SEIDEL VOS Schadensersatzansprüche in dreistelliger Millionenhöhe in dem parallel anstehenden Musterverfahren gegen die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.