Neben der Fidentum GmbH und der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft („Lombard Classic 2“) wurde am 01.07.2017 auch über das Vermögen der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Den Anlegern, die sich an der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG beteiligt haben, droht der Totalverlust ihrer Kapitaleinlagen.

Laut dem Bericht des Insolvenzverwalters sind von den durch die Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG vereinnahmten Anlegergeldern von über 50 Millionen Euro nach derzeitigem Stand lediglich noch Gegenwerte von ca. 2,5 – 5 Millionen Euro vorhanden. Demgegenüber sollten die von der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG vergebenen Darlehen gewöhnlicher Weise eine Größenordnung von nur 25%-50% des Verkehrswerts des Pfandgegenstands erreichen, um den ausgereichten Kredit notfalls durch die Verwertung des Pfandgegenstands zurückzuerhalten. Insbesondere sollten dem Prospekt zufolge ausschließlich Luxus-Pfandgegenstände (Uhren, Schmuck, Oldtimer etc.) als Sicherheit dienen.

Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG betrieb allerdings bereits seit 2012 und damit noch vor Aufstellung des „Lombard Classic 3“-Verkaufsprospekts mit der Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtige Geschäfte, ohne die dafür nach dem KWG erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu besitzen. Es bestand also die Gefahr, dass die BaFin das Vorhaben des „Lomdard Classic 3“ bei Kenntniserlangung jederzeit untersagen und deren Rückabwicklung anordnen würde. Diese Gefahr hat sich auch mit Bescheid der BaFin vom 04.12.2015 realisiert. Darin gab sie der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG auf, die ohne Erlaubnis betriebenen Kreditgeschäfte einzustellen und ordnete die unverzügliche Rückabwicklung der Darlehnsverträge an.

Diese Umstände dürften Schadenersatzansprüche begründen. Denn es hätte nach unserer Einschätzung einer Richtigstellung der fehlerhaften Angaben im Verkaufsprospekt zum „Lombard Classic 3“ zu den als Sicherheit von der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG auch entgegengenommenen Inhabergrundschuldbriefe als „Pfandgegenstände“ bedurft.

Darüber hinaus können sich aus den Einzelfallumständen noch weitere haftungsbegründende Umstände ergeben.

Insoweit ist zu berücksichtigen, dass seit einigen Jahren die Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflicht vor Genehmigung der Finanzanlagenvermittlung besteht. Betroffene Anleger des „Lombard Classic 3“, die sich falsch beraten fühlen, haben daher im Erfolgsfall durchaus Chancen, ihren Schaden auch tatsächlich ersetzt zu bekommen.

Angesichts des Bescheids der BaFin aus 2015 drohen etwaige Ansprüche Ende des Jahres 2018 zu verjähren, so dass betroffenen Anlegern zu empfehlen ist, rechtszeitig ihre rechtlichen Ansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertreten bereits etliche Anleger der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG und machen für diese Schadenersatzansprüche geltend. Gerne prüfen wir auch die individuellen Erfolgsaussichten in Ihrer Angelegenheit. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Paulina Falinski zur Verfügung.