In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG ist Rechtsanwalt Daniel Vos von MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte als Anleger-Vertreter in den vorläufigen Gläubigerausschuss berufen worden.

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG aus Papenburg hat das Amtsgericht Meppen mit Beschluss vom 03.12.2015 (Az. 9 IN 213/15) der EEV AG zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Der EEV AG wurde untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Mit diesem Beschluss ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, übergegangen.

Des Weiteren wurde mit diesem Beschluss gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1a InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt und u.a. Rechtsanwalt Daniel Vos von MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses als Anleger-Vertreter bestimmt.

Der Gläubigerausschuss ist ein in der Insolvenzordnung vorgesehenes Organ und überwacht die Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Interessen der von der Insolvenz betroffenen Gläubiger ordnungsgemäß in dem Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.

Die EEV AG hat nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters rund EUR 26 Mio. bei ca. 2.500 Anlegern eingeworben, hiervon rund EUR 16,7 Mio. in Form von Genussrechten und rd. EUR 9,5 in Form sog. partiarischer Darlehen. Mit diesem Geld sollte sowohl der Kauf des Biomasseheizkraftwerkes in Papenburg als auch die Entwicklung des Offshore Windpark Projektes SKUA finanziert werden. Aus dem Kauf der Anteile an der Kraftwerksgesellschaft (der EEV BioEnergie GmbH & Co. KG) sowie der Geschäftsanteile der an der EEV OWP Skua GmbH und aus aufgelaufenen Kosten und Zinsen bestehen nach Angaben von Rechtsanwalt Stefan Denkhaus derzeit noch Verbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 18 Mio.

Unabhängig von vorläufigen Insolvenzverfahren bestehen nach Ansicht von MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte für Anleger der EEV AG individuelle Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und Hintermänner der EEV AG. Derartige Schadenersatzansprüche werden nicht von dem vorläufigen Insolvenzverwalter verfolgt, sondern sind ausschließlich von den betroffenen Anlegern selbst außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertritt hierzu bereits eine Vielzahl von Anlegern und verfügt aus eigenen Recherchen über die für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen notwendigen Erkenntnisse. Betroffenen Anlegern stehen sowohl Rechtsanwalt Vos als auch Rechtsanwalt Yoongerne zur Verfügung. Eine Erstberatung sowohl über die Vertretung im Insolvenzverfahren als auch die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erfolgt kostenlos.