In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist Rechtsanwalt Daniel Vos aus unserer Sozietät mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Juli 2015 zum Mitglied des Gläubigerausschusses ernannt worden. Der Gläubigerausschuss ist ein in der Insolvenzordnung vorgesehenes Organ und überwacht die Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Interessen der von der Insolvenz betroffenen Gläubiger ordnungsgemäß in dem Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.
Der Verein „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ ist im Handelsregister Köln eingetragen, hat seinen Sitz aber in Berlin. Funktional ist er gewissermaßen das Handlungsorgan mehrerer mit diesem Verein verbundener Treuhandstiftungen. Treuhandstiftungen ihrerseits sind unselbstständige Vermögensmassen, die gerade durch den Stiftungsträger – hier eben den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. – getragen und nach außen vertreten werden.
Die wohl bekannteste unselbständige Stiftung, die von dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen vertreten wurde, ist die Berliner Wirtschafts- und Finanz-Stiftung (BWF-Stiftung). Das Landeskriminalamt Berlin bzw. die zuständigen Polizeibehörden haben bei einer umfangreichen Hausdurchsuchung am 25. Februar 2015 die Unterlagen der BWF-Stiftung beschlagnahmt. Des Weiteren wurden umfangreiche Edelmetallbestände in Gewahrsam genommen. Insgesamt ist von einem Edelmetallbestand von etwa vier Tonnen auszugehen, die zunächst einmal bei der Deutschen Bundesbank eingelagert wurden. Dort werden nun Fachleute im Auftrag der Strafermittlungsbehörden die Echtheit der eingelagerten Edelmetalle prüfen
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es sich bei der BWF-Stiftung in Verbindung mit dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. um eine Betrugsfalle für rund 6.000 Anleger handelt. Diese Anleger kauften bei der Stiftung vermeintlich physisches Gold mit einem Gesamtvolumen von etwa 57 Millionen Euro. Anlagemotivation war dabei vermutlich oft die in der Öffentlichkeit geschürte Angst vor einem Verfall des Papiergelds aufgrund einer zu befürchtenden Inflation. Die Anleger hofften, durch den Erwerb physischen Golds in inflationsbeständige Sachanlagen investieren zu können und reale Verluste ihres Kapitals so vorbeugen zu können.
Tatsächlich floss das Geld der Anleger aber wohl nur zu einem untergeordneten Teil in das begehrte Edelmetall. Die von der Berliner Polizei bei ihren Durchsuchungen vorgefundenen Goldbarren hatten zwar Gewichtsangaben aufgedruckt, deren Summe insgesamt etwa im offiziellen Goldbestand der BWF-Stiftung entsprach. Diese Bezeichnungen waren aber falsch, so wog z.B. ein Goldbarren angabegemäß durchaus auch einmal nur 2,1 kg. Hier täuschte der erste Blick, wenn ein solcher Barren war nur außen mit einer teuren Goldschicht überzogen war, innen aber ein billiges Füllmaterial verwendet wurde. Geschädigt von diesem Betrug sind die Anleger, deren tatsächlich vollwertig eingezahltes Kapital in den Mühlen der BWF-Stiftung, vertreten durch den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., versickert ist.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kam in den Betrügern der BWF-Stiftung und des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen e.V. durch eine anonyme Anzeige auf die Schliche und beendete deren Geschäfte. Dabei bestand nicht einmal der zu diesem Zeitpunkt wohl noch nicht gesicherte Vorwurf der Veruntreuung des Anlegerkapitals im Raum, sondern schlicht die Tatsache, dass die BWF-Stiftung ihren Anlegern ein festes Rückzahlungsversprechen erteilt hatte. Damit fällt deren Anlagemodell in den Bereich des Einlagengeschäfts, der von der BaFin überwacht wird und erlaubnispflichtig ist. Weil eine solche Erlaubnis hier fehlte, waren die Geschäfte rückabzuwickeln. Zwischenzeitlich hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bereits Ende März 2015 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich dieses Insolvenzverfahren alleine auf das Vermögen des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bezieht, der die BWF-Stiftung nach außen vertrat. Die BWF-Stiftung ist demgegenüber eine unselbständige Vermögensmasse, die nicht insolvenzfähig ist. Demgemäß müssen Anleger der BWF-Stiftung ihre Ansprüche in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen e.V. geltend machen.
In diesem Verfahren wird Herr Rechtsanwalt Daniel Vos aus unserer Kanzlei (auch) die Interessen der Gläubigr der BWF-Stiftung vertreten. Sollten Sie zu diesem Verfahren Fragen haben oder als Anleger der BWF-Stiftung wünschen, dass Ihre individuellen rechtlichen Ansprüche durch die Sozietät MÜLLER I SEIDEL I VOS vertreten werden sollen, wenden Sie sich gerne an uns. Hier stehen Ihnen die Rechtsanwälte Andreas Yoon und Daniel Vos gerne zur Verfügung.